Philosophie der Praxis

frau für frau

Wir glauben, dass Frauen für Frauen eine gleichberechtigte, partnerschaftliche Medizin machen. Medizinische Entscheidungen für die Patientin werden gemeinsam von Frauenärztin und Patientin im Gespräch getroffen. Als Frauen können sich Patientin und Frauenärztin ineinander wiederfinden und auf der Basis von Vertrauen und Verständnis ein Frauenleben lang begleiten.

Ein Frauenleben spiegelt sich auch in der Begegnung mit der Patientin in unserer Praxis: manchmal schon vor der Geburt, in der Mädchensprechstunde, bei der Vorsorge, im Falle von Krankheit, in der Schwangerschaft oder in den Wechseljahren bis zum Alter.

Ziel und Inhalt unserer Arbeit ist, Sie in all diesen Situationen mit hoher fachlicher und menschlicher Qualität zu betreuen und zu begleiten. Moderne Unternehmensstrukturen, gute Organisation, Fortbildung zur Erhaltung von hohen medizinischen Standards und freundlicher Kundinnenservice sind für uns selbstverständliche Voraussetzungen.

Für uns als Team…

…steht die Patientin im Zentrum unseres Handelns, unabhängig von deren gesellschaftlicher Stellung, Religion und Nationalität.

Im Umgang mit der Patientin schützen wir das Vertrauensverhältnis, wahren deren Würde und achten deren Intimität. Menschliche Zuwendung gegenüber der Patientin ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Der Umgang mit unseren Mitmenschen basiert auf gegenseitiger Achtung, Ehrlichkeit, Freundlichkeit und Vertrauen. Kritik nehmen wir gerne zum Anlass, unsere Leistungen und Angebote kontinuierlich zu verbessern.

 

Das Genfer (Ärzte-)Gelöbnis

Die Grundlage des Handelns unserer Ärzte ist der Eid des Hippokrates. Wir geben damit das Versprechen, uns in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Patienten ist das oberste Gebot. Dazu gehört auch die Wahrung des Arztgeheimnisses und die Wahrung der Würde des Patienten.

Gelöbnis

Vom Weltärztebund 1948 in Genf beschlossene Neufassung der ärztlichen Berufspflichten (in Anlehnung an den Hippokratischen Eid; vom Dtsch. Ärztetag modifiziert):

»Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztlichen Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.«