Patienteninformationen

Damit wir Sie behandeln können, müssen wir eine Patientenakte anlegen und damit personenbezogene Daten (Stammdaten und Gesundheitsdaten) von Ihnen verarbeiten. Das schreibt nicht nur das Gesetz vor, sondern es ist für die Behandlungsqualität unabdingbar. Zu den vom Gesetz besonders geschützten Gesundheitsdaten gehören beispielsweise von uns und anderen Ärzten erhobene Befunde, Anamnesen, Diagnosen und Therapievorschläge.

Bevor wir mit Ihrer Behandlung beginnen können, brauchen wir Ihre Einverständniserklärung zur Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie in unserer Praxis unterschreiben.

Patienteninformationen zur Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung von Daten in unserer Arztpraxis können Sie bei uns auf Wunsch einsehen.